Zum Hauptinhalt springen

Betriebsanweisungen


TÜV zertifizierte Sachkundige für PSAgA gemäß DGUV 312-906
  • Betriebsanweisungen für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Flachdächern
  • Gefährdungsbeurteilungen für Arbeiten auf Flachdächern
  • Sachkundigen Prüfungen von persönlichen Schutzausrüstungen wie Gurte, Verbindungsmittel, Verbindungselementen usw.
  • Prüfungen von Anschlagpunkten, Seilsystemen auf Dachflächen.
  • Erstellung von Sicherheitskonzepten, abgestimmt auf die örtlichen Erfordernisse und Beanspruchungen der Dachflächen.

Betriebsanweisungen für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Flachdächern


„Dächer sind in vielen Fällen nicht ausschließlich „der obere Abschluss eines Gebäudes“, sondern auch Verkehrsweg und Arbeitsplatz. Technische Einrichtungen, die der Inspektion, Wartung und Instandsetzung bedürfen, werden oftmals auf Dächern installiert. Sie sind häufig nur über die Dachfläche zu erreichen. Hierzu müssen sichere Verkehrswege und Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.“
(Quelle: BGI 5074, Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern, 02.2009, Seite 4)

Wir planen für Sie die Sicherheitseinrichtungen nach den aktuellen Normen und Richtlinien. Somit werden Sie automatisch Ihrer Verantwortung als Bauherr bzw. Betreiber gegenüber den Auftragnehmern und den eigenen Mitarbeitern, die die Dachfläche(n) der Immobilie betreten, gerecht.

Hier stellen sich gleich mehrere Fragen:


  • Wo werden die Sicherheitsgurte gelagert?
  • Handelt es sich um ein Auffang- oder um ein Rückhaltesystem?
  • Sind die Sicherheitseinrichtungen denn auch jährlich geprüft worden?
  • In welchen Bereichen der Dachflächen kann ich mich frei bewegen?
  • Sind die Lichtkuppeln durchsturzsicher?
  • Es liegt Schnee. Wo befinden sich die Anschlagpunkte?

Fragen über Fragen…

Antworten bietet Ihnen eine ausführliche Betriebsanweisung mit beiliegender Dachaufsicht inkl. eingezeichneter Anschlagpunkte und Gefahrenstellen.
Wir erstellen für Sie auf Ihr Objekt abgestimmte Betriebsanweisungen.

Damit sind Sie auf der sicheren Seite!

Unterweisung von Mitarbeitern in die Nutzung von PSA gegen Absturz


Ihre Mitarbeiter bewegen sich auf Dachflächen, sind aber nicht im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz geschult? – das können wir ändern!


 „Der Unternehmer hat nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. […] Die Unterweisung muss der aktuellen Gefährdungssituation angepasst sein.“
(Quelle: BGR 198, Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, Ausgabe März 2011,Seite 49)

Wir unterweisen Ihr Personal im Umgang mit PSA gegen Absturz bei Ihnen direkt vor Ort. Die Unterweisung ist auf Ihr Gebäude abgestimmt. Im Zuge der Unterweisung wird die Betriebsanweisung erläutert und auf die Gefahren und kritischen Punkte aus der Gefährdungsbeurteilung hingewiesen. Die praktischen Übungen finden direkt an den vorhandenen Sicherheitseinrichtungen statt. Ihre Mitarbeiter sind damit bestmöglich auf die verbauten Produkte und Systeme geschult und eingewiesen. 

 

Flachdachplaner

  • Ing.- & Sachverständigenbüro ­
    Klein GbR
    Im Pinntal 56
    46244 Bottrop

  • +49 (2045) 96398-0

  • +49 (2045) 96398-99